Feuerwehr Oberwil

Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgabe der Feuerwehr besteht darin, bei Ereignissen wie Bränden, Unwettern, technischen Defekten und Havarien Leben zu retten (Menschen und Tiere) und Schäden zu begrenzen. Als Ersteinsatzmittel ist die Feuerwehr jederzeit einsatzbereit. Zwischen dem Eingang eines Notrufs («Telefon 112») und dem Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort vergehen nur wenige Minuten.
Einsatzmittel und Einsatzspektrum
Die Feuerwehr Oberwil hat einen Sollbestand von 55 Feuerwehrleuten.
In einer Agglomerationsgemeinde wie Oberwil, zu der neben Wohngebieten auch landwirtschaftliche Anbauflächen, Waldstücke, Industrie- und Gewerbezonen und wichtige Verkehrsachsen gehören, muss die Feuerwehr auf eine Vielzahl verschiedener Schadenereignisse vorbereitet sein (vom Waldbrand bis zum Chemieunfall).
Die Mehrheit der in Oberwil denkbaren Schadenereignisse kann die Feuerwehr Oberwil – dank der ihr zur Verfügung stehenden modernen technischen Hilfsmittel und dank der guten und breit gefächerten Ausbildung der Feuerwehrleute – selbstständig bewältigen (allenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Sanität).
Bei Ereignissen, deren Ausmass die (personellen und/oder gerätetechnischen) Mittel der Feuerwehr Oberwil übersteigt, kann bei anderen Einsatzorganisationen (z. B. Berufsfeuerwehr Basel) Unterstützung angefordert werden.
Freiwilliger Feuerwehrdienst
Die Feuerwehr Oberwil ist eine «freiwillige» (d. h.: keine Berufs-) Feuerwehr. Für alle Angehörigen der Feuerwehr Oberwil, selbst für den Kommandanten, ist der Feuerwehrdienst eine nebenamtliche Tätigkeit. Mit anderen Worten: Jede/r Angehörige der Feuerwehr Oberwil investiert einen Teil seiner/ihrer Freizeit in den Feuerwehrdienst und erhält dafür eine finanzielle Entschädigung. Dass der Feuerwehrdienst in Oberwil «freiwillig» ist, bedeutet aber nicht, dass keine Dienstpflicht besteht.
Dienstpflicht
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Oberwil im Alter von 21 bis 42 Jahren sind feuerwehrdienstpflichtig. Diese Dienstpflicht kann auf zwei Arten erfüllt werden: Entweder man leistet aktiven Feuerwehrdienst, oder man zahlt die Feuerwehr-Ersatzabgabe.
Kostentragung (Einsatzkosten)
Bei den meisten Feuerwehreinsätzen trägt die Gemeinde die Kosten. Bei folgenden Einsatzarten werden die Einsatzkosten in der Regel der verursachenden Person beziehungsweise der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Schadenobjekts in Rechnung gestellt (d. h. nicht von der Gemeinde getragen):
- Ölwehr
- Leitungsbrüche im Gebäudeinnern
- BMA-Einsätze
- Dienstleistungen bei Veranstaltungen und Grossanlässen
- freiwillige Einsätze
Wenn eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bzw. eine grobfahrlässige oder sogar vorsätzliche Schadenverursachung vorliegt, können die Einsatzkosten bei allen (und nicht nur bei den oben erwähnten Einsatzarten) auf den/die Verantwortliche/n überwälzt werden.

Kommando



Stab




Zugführer



Mannschaft

Digitale Einsatzführung aus der Praxis
KP Front und KP Rück wurden aus dem Einsatzbetrieb der Feuerwehr Oberwil BL entwickelt. KP Front unterstützt die digitale Einsatzführung am Schadenplatz, KP Rück den rückwärtigen Kommandoposten. Beide Anwendungen sind Open Source und auf die Organisation Schweizer Feuerwehren ausgerichtet.
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben übernimmt die Feuerwehr Oberwil?
Die Feuerwehr Oberwil schützt Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte bei Bränden, Naturereignissen und weiteren Schadenereignissen. Sie leistet unverzüglich und zeitlich befristet Hilfe und kann bei drohenden Gefahren aufgeboten werden.
Welche Notrufnummer muss ich im Ernstfall wählen?
Alarmieren Sie die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 oder den europäischen Notruf 112.
Wie wird die Feuerwehr Oberwil alarmiert und wie rückt sie aus?
Die Angehörigen der Feuerwehr werden über Pager und App alarmiert. Je nach Art und Umfang des Ereignisses werden das Kommando, das Tagespikett, einzelne Gruppen oder die gesamte Feuerwehr aufgeboten. Das Kommando und die aufgebotenen Feuerwehrangehörigen begeben sich direkt zum Schadenplatz. Wer mit einem privaten Fahrzeug einrückt, stellt dieses so ab, dass die Zufahrt und das Aufstellen der Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden. Feuerwehrangehörige mit der Funktion als Fahrerin oder Fahrer begeben sich zuerst ins Feuerwehrmagazin und rücken von dort mit den benötigten Einsatzfahrzeugen zum Schadenplatz aus.
Wer ist in Oberwil aktuell feuerwehrdienstpflichtig?
Nach dem aktuell geltenden Feuerwehrreglement sind Einwohnerinnen und Einwohner vom Beginn des Jahres, in dem sie das 21. Altersjahr erreichen, bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 42. Altersjahr vollenden, feuerwehrdienstpflichtig. Die beschlossene Totalrevision sieht eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres vor, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird. Diese Regelung gilt erst nach Genehmigung und Inkraftsetzung.
Warum habe ich eine Einladung zur Rekrutierung erhalten?
Die Gemeinde bietet Personen zur Rekrutierung auf, die feuerwehrdienstpflichtig sind oder werden. Die Einladung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Feuerwehrdienstpflicht.
Muss ich an der Rekrutierung teilnehmen?
Ja. Einem Aufgebot zur Rekrutierung muss Folge geleistet werden. Die Teilnahme bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie in die aktive Feuerwehr eingeteilt werden.
Was passiert, wenn ich nicht zur Rekrutierung erscheine?
Nach dem aktuell geltenden Feuerwehrreglement kann gebüsst und den Ersatzpflichtigen zugeteilt werden, wer trotz schriftlicher Aufforderung nicht oder zu spät zur Rekrutierung erscheint. Bei einem triftigen Grund entfällt die Busse, wenn die Entschuldigung rechtzeitig erfolgt. Die beschlossene Totalrevision sieht vor, dass nicht oder zu spät erschienene Personen den Ersatzpflichtigen zugeteilt werden, sofern kein Bedarf für eine persönliche Dienstleistung besteht. Diese Regelung gilt erst nach Genehmigung und Inkraftsetzung.
Bedeutet die Einladung, dass ich zwingend aktiven Feuerwehrdienst leisten muss?
Nein. Die Einteilung erfolgt nach dem Bedarf der Feuerwehr und der persönlichen Eignung beziehungsweise nach Inkrafttreten der Totalrevision nach der ärztlich attestierten Tauglichkeit.
Kann ich vor dem 21. Altersjahr in die Feuerwehr eintreten?
Im Einvernehmen mit der Feuerwehrkommission können Personen zwischen 18 und 21 Jahren in die aktive Feuerwehr aufgenommen werden. Jugendliche können bereits vorher der Jugendfeuerwehr beitreten. Dort lernen sie die Feuerwehr, ihre Gerätschaften, Aufgaben und Funktionen kennen. Das erleichtert später den Übertritt in die aktive Feuerwehr.
Wann kann ich freiwillig in die Feuerwehr eintreten?
Wenn du bereits in einer anderen Gemeinde Feuerwehrdienst geleistet hast und neu nach Oberwil ziehst, kannst du dich direkt bei der Feuerwehr Oberwil melden. Wenn du noch nie Feuerwehrdienst geleistet hast, erfolgt der Eintritt grundsätzlich über die Rekrutierung. Bei Interesse erreichst du die Feuerwehr Oberwil per E-Mail an mail@feuerwehr-oberwil.ch oder telefonisch unter 061 403 88 33.
Kann ich nach Erreichen der Altersgrenze weiterhin Feuerwehrdienst leisten?
Nach dem aktuell geltenden Feuerwehrreglement können Angehörige der Feuerwehr im Einvernehmen mit der Feuerwehrkommission über die Altersgrenze hinaus in der Feuerwehr verbleiben; eine feste Höchstdauer ist darin nicht genannt. Die beschlossene Totalrevision sieht eine Dienstpflicht bis zum vollendeten 45. Altersjahr und anschliessend einen Verbleib von höchstens vier weiteren Jahren im Einvernehmen mit der Feuerwehrkommission vor. Diese Begrenzung gilt erst nach Genehmigung und Inkraftsetzung.
Muss ich persönlich Feuerwehrdienst leisten?
Die Feuerwehrdienstpflicht kann durch persönlichen Dienst in der Ortsfeuerwehr, die Bezahlung der Ersatzabgabe oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Dienst in einer anderen vom Kanton anerkannten Feuerwehr erfüllt werden. Ein Anspruch auf eine persönliche Einteilung besteht nicht.
Kann ich ein Gesuch um Dispensation oder Entlassung stellen?
Ja. Gesuche müssen schriftlich und begründet beim Kommandanten zuhanden der Feuerwehrkommission eingereicht werden.
Wann können Kosten für einen Feuerwehreinsatz verrechnet werden?
Die Verrechnung von Einsatzkosten richtet sich nach dem geltenden Feuerwehrrecht, den entstandenen Kosten und der Gebührenordnung der Gemeinde. Die konkreten Bestimmungen finden Sie im aktuell geltenden Feuerwehrreglement der Gemeinde Oberwil.
- Aktuell geltendes Feuerwehrreglement der Gemeinde Oberwil
- Beschluss zur Totalrevision vom 22. Oktober 2026 – beschlossen, aber noch nicht in Kraft gesetzt